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Neuigkeiten

Grundsteuererlass für Mietausfälle 2009: Antragsfrist endet am 31.3.2010

Bei Mietausfällen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf teilweisen Erlass der Grundsteuer zu stellen. Diesem wird jedoch nur dann stattgegeben, wenn eine wesentliche Ertragsminderung vorliegt, die der Steuerpflichtige nicht zu vertreten hat.
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