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Rechnungslegung

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Neuigkeiten

Tarifermäßigung bei Abfindungen: Vorjahresgehalt nicht immer relevant

Eine tarifbegünstigte Besteuerung von Abfindungen setzt u.a. voraus, dass der Steuerpflichtige in dem jeweiligen Veranlagungszeitraum einschließlich der Entschädigung insgesamt mehr erhält, als er bei ungestörter Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erhalten würde. Die dafür notwendige Betrachtung orientiert sich grundsätzlich an den Verhältnissen des Vorjahres.
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