Unser Leistungsangebot
Betriebswirtschafliche Beratung
- Kostenanalysen und Kostenrechnung
Steuerberatung
- Laufende Steuerberatung
- Steueroptimale Gestaltungsberatung
Fördermittel- und Liquiditätsberatungen
- Unterstützung bei der Konzepterarbeitung und Beantragung
Rechnungslegung
- Lohnrechnung
- Buchhaltung
- Jahresabschlüsse
Neuigkeiten
Tarifermäßigung bei Abfindungen: Vorjahresgehalt nicht immer relevant
Eine tarifbegünstigte Besteuerung von Abfindungen setzt u.a. voraus, dass der Steuerpflichtige in dem jeweiligen Veranlagungszeitraum einschließlich der Entschädigung insgesamt mehr erhält, als er bei ungestörter Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erhalten würde. Die dafür notwendige Betrachtung orientiert sich grundsätzlich an den Verhältnissen des Vorjahres.
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"Optimale Beratung
und effiziente
Lösungen Ihrer Probleme,
das versprechen
wir Ihnen nicht nur,
sondern das leisten
wir für Sie täglich"
Ihr MAB-Team
Freitag, 03. September 2010